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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Taekwondo Schule Basel

​1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend – AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem

Verein Taekwondo Schule Basel (nachfolgend – TKD BS) und den Vereinsmitgliedern (nachfolgend –

Mitglieder).

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2. Mitgliedschaft im Swiss Taekwondo (ST)

2.1 ST ist ein Verein des Schweizer Rechts. Der Zweck des ST ist die Promotion und Verbreitung vom

Taekwondo. ST trägt die besondere Verantwortung für die Integrität und den Ruf vom Taekwondo in der

Schweiz.

2.2 Die TKD BS ist eine vom ST anerkannte, dem Verband angeschlossene Taekwondo Schule. Wer in

einer von ST anerkannten, dem Verband angeschlossenen Taekwondo Schule den Grad des 8. Kups

erwirbt, wird Aktivmitglied von ST (Art. 4 der Statuten ST). Ab dem 8. Kup (gelber Gürtel) ist jedes Mitglied

verpflichtet, die offizielle und internationale anerkannte Lizenz sowie die Jahresmarke einzulösen.

2.3 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Minderjährige Mitglieder benötigen die

Unterschrift ihrer Eltern.

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3. Mitgliederbeiträge

3.1 Mitgliederbeiträge aller Aktivmitglieder des TKD BS werden über Abonnemente gemäss der

aktuellen Preisliste definiert. Genaue Angaben über Preis und Leistungsangebot entnehmen Sie der

aktuellen Preisliste und dem Trainingsplan der Schule. Diese werden auf der Internetseite der TKD BS

publiziert

3.2 Alle zur verfügung stehende Gönnerbeiträge für Gönnermitglieder des TKD BS werden in der

aktuellen Preisliste aufgeführt.

3.3 Gründungsmitglieder bezahlen den Mitgliederbeitrag entweder über ein Abonnement als

Aktivmitglied, oder über einen Gönnerbeitrag als Gönnermitglied. Gründungsmitglieder übernehmen somit

alle Rechte & Pflichten eines Aktiv-, bzw. eines Gönnermitgliedes.

3.4 Für einen Abowechsel des Mitgliederbeitrages gelten Ziffer 13 und 14 der AGB (Beendigung & Änderung der Vereinsmitgliedschaft).

3.5 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Die Preise gelten gemäss aktuell gültiger

Preisliste, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart. Die Preisliste ist Bestandteil dieser AGB. Allfällige

Preisänderungen bleiben vorbehalten.

 

4. Abo Kinder

4.1 Kinder werden ab dem Mindestalter von sechs Jahren aufgenommen.

4.2 Erreicht ein Mitglied das 15. Lebensjahr vor dem Ablauf eines bezahlten Abos, so findet ein

Abowechsel statt. Das Mitglied wird automatisch in die Abo-Kategorie «Jugendliche» überführt. Eine entsprechende Vertragsänderung wird seitens der Schule spätestens 1 Monat vor der Änderung schriftlich mitgeteilt. Der neue Mitgliederbeitrag wird erst auf die nachfolgende Rechnungsperiode, also nach dem 15. Geburtstag, angewendet. Im Übrigen gilt Ziffer 3 der AGB TKD BS.

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5. Abo für Studenten und Lehrlinge

5.1 Studenten und/oder Lehrlinge müssen bei der Anmeldung eine Kopie in elektronischer Form (PDF

Scan, Foto) des entsprechenden Studenten- resp. Lehrlingsausweises der Schulleitung per E-Mail

schicken. Zu Beginn des Jahres werden alle Lehrlinge und Studenten per Email aufgefordert, eine

aktuelle Kopie in elektronischer Form ihren Studentenausweis der Schulleitung per Email zuzuschicken.

5.2 Können Erwachsene keinen Studenten- bzw. Lehrlingsausweis mehr vorweisen, so findet ein

Abowechsel in die Kategorie Erwachsene statt.

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6. Geschwisterrabatt

Der Geschwisterrabatt ist nur für Kinder/Geschwister derselben Familie gültig und wird ab dem Zeitpunkt

einer allfälligen Kündigung des zweiten resp. dritten Familienmitgliedes nicht mehr gewährt. Erfolgt die

Kündigung nach der Zahlung der Rechnung des verbleibenden Mitgliedes wird der Differenzbetrag in

einer separaten Rechnung gestellt.

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7. Betriebsordnung, Nutzungsreglemente, Weisungen

Alle Vereinsmitglieder verpflichtet sich, die geltenden Regeln des Dojangs einzuhalten und den

Anweisungen der Schulleitung resp. der Kursleiter:in Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser regeln

kann der Vorstand des TKD BS das fehlbare Mitglied für eine bestimmte Frist vom Training ausschliessen

und bei Wiederholung oder in gravierenden Fällen, vom Verein gemäss Vereins-Statuten ausschliessen.

In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung.

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8. Zahlungsmodalitäten und Zahlungsfristen

8.1 Generell werden Rechnungen per E-Mail zugestellt. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfristen kann ein

Mitglied durch den Vorstand des TKD BS vom Training ausgeschlossen werden.

8.2 Folgende Zahlungsfristen werden angewendet:

– Mitgliederbeiträge von Aktivmitgliedern (Abonnement alle Kategorien und Dauer): vor Beginn der

Trainingsperiode;

– Gönnerbeiträge von Gönnermitgliedern: 30 Tage ab Rechnungstellung;

– Prüfungsgebühren, Budopass, Jahresmitgliedschaft Swiss Taekwondo: im Voraus;

– Allfällige Gebühren, 1. Beitragszahlung für Abonnemente, Produkte (Dobok, Kampfweste, etc.): 10 Tage;

– Private Trainingseinheiten, im Einzelunterricht oder in Gruppen: 10 Tage;

– Alle anderen Leistungen: 30 Tage.

8.3 Entstandene Kosten durch verspätetes Zahlen (Mahngebühren) gehen zu Lasten des Mitgliedes.

8.4 Rechnungsstellung für Trainings-Abos werden abgesehen von der ersten Rechnung nach der

Neuanmeldung vierteljährlich erstellt. Die erste Rechnung erfolgt nach der Neuanmeldung und ist eine

Teilrechnung, welche als pro-rata bis zur nächsten regulären Rechnungsstellung des gewählten Trainings-

Abo berechnet wird. Reguläre Rechnungen für Trainings-Abo erfolgen wie folgt::

– Rechnungen für Jahresabo (Jan-Dez) werden per 1. Dez gestellt

– Rechnungen für Halbjahresabo (Jan-Jun & Jul-Dez) werden per 1. Dez & 1. Jun gestellt

– Rechnungen für 3-Monatsabo (Jan-Mär / Apr-Jun / Jul-Sep / Okt-Dez) werden per 1. Dez / 1. Mär /

1. Jun / 1. Sep gestellt.

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9. Haftung

9.1 Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der TKD BS erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden

infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung der TKD BS

ausgeschlossen.

9.2 Die TKD BS haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, etc.

Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für im Dojang hinterlegte Gegenstände.

9.3 Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

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10. Betriebszeiten

Die TKD BS ist gemäss Trainingsplan der Schule geöffnet. Ausnahmsweise ist sie während der offiziellen

Feiertagen inkl. Basler Fasnacht (Merkblatt Feiertage Basel-Stadt), der offiziellen Basler Schulferien

sowie während eines eventuellen Umbaus, allfälliger Sanierungsarbeiten im Dojang oder aufgrund staatlicher Anordnungen u. Ä. geschlossen. Das Angebot und die Betriebszeiten können sich jederzeit

ändern. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen

besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

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11. Trainingsstopp

11.1 Nichtbesichtigung der Unterrichte berechtigt weder zur Nichtzahlung noch zur Rückforderung des

Abonnementbeitrages oder eines Teils davon.

11.2 Beim Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Mitgliedschaft für die Dauer von mind. einem

Monat bis max. sechs Monate unterbrochen werden (Trainingsstop). Als wichtige Grunde gelten

beruflicher Auslandaufenthalt, Ferien länger als ein Monat, lang andauernder Krankheit, Folgen eines

Unfalls, Schwangerschaft sowie Militär- und Zivildienst. Es besteht kein Anspruch auf das Trainingsstop.

11.3 Der Antrag wird vor Abwesenheit unter Vorweis einer entsprechenden Bestätigung/ Zeugnis dem

Vorstand des TKD BS gestellt, welcher über eine allfällige Annahme des Antrages entscheidet. Die Dauer

des Trainingsstopps wird in Wochen gerechnet und nach unten gerundet. Die Abrechnung erfolgt auf der

Basis des regulären Preises des Abo pro rata temporis.

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12. Zuwiderhandlungen

12.1 Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Dojang und Verhaltensregeln können das

Aussprechen eines Hausverbots durch den Vorstand des TKD BS zur Folge haben. In diesem Fall besteht

kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags.

12.2 Reparaturen oder Ersatz aufgrund von Beschädigungen von Objekten der TKD BS oder deren

Vermieter, welche durch Mutwilligkeit oder unsachgemässen Umgang eines oder mehrerer Mitglieder

entstehen, sind auf Kosten der fehlbaren Mitglieder zu beseitigen. Bei Zuwiderhandlungen und schweren

Missbrauch bleibt die Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.

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13. Beendigung der Vereinsmitgliedschaft

13.1 Die Mitgliedschaft im TKD BS wird mit der Anmeldung des Mitglieds und der Bestätigung des

Vorstands des TKD BS auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die Dauer des Abos bestimmt die

Rechnungsperiode. Ohne rechtzeitige Kündigung wird das jeweilige Abonnement um die entsprechende

Periode automatisch verlängert.

13.2 Der Mitgliedschaft im TKD BS kann jederzeit durch eine schriftliche Kündigung auf Ende der

Rechnungsperiode beendet werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

13.3 Eine vorzeitige Vertragsbeendigung kann nur in Härtefällen (länger andauernder Krankheit, Unfall

oder bei definitivem Domizilwechsel aus dem Trainingsrayon der TKD BS (>50 Kilometer)) erfolgen. Der

Vorstand des TKD BS kann in diesen Fällen bei Rechnungsperioden von 6 Monaten und effektiv

bezahlten Rechnungen eine entsprechenden Rückerstattungen gewähren, wobei kein Anspruch darauf

besteht. Das schriftliche Rückerstattungsgesuch und die notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis,

Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. müssen bis spätestens einen Monat vor

dem Ablauf der Rechnungsperiode dem Vorstand des TKD BS eingereicht werden. Die Rückerstattung

wird wie folgt berechnet:

– Im 1. bis 2. Monat: Rückerstattung = 40 %*

– Im 3. bis 4. Monat: Rückerstattung = 30 %*

– Ab 5. Monat: keine Rückerstattung

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14. Änderung der Vereinsmitgliedschaft

14.1 vorgenommen.

Änderungen der Mitgliedschaft im TKD BS, inklusive des Abowechsels, werden schriftlich

14.2 Die TKD BS behält sich das Recht vor, die AGB einseitig zu ändern. In diesem Fall informiert sie alle Mitglieder über die Änderung, welche ohne Gegenmeldung der Mitglieder als angenommen gelten.

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15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist Basel-Stadt.

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