Allgemeine Geschäftsbedingungen der Taekwondo Schule Basel
​1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend – AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem
Verein Taekwondo Schule Basel (nachfolgend – TKD BS) und den Vereinsmitgliedern (nachfolgend –
Mitglieder).
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2. Mitgliedschaft im Swiss Taekwondo (ST)
2.1 ST ist ein Verein des Schweizer Rechts. Der Zweck des ST ist die Promotion und Verbreitung vom
Taekwondo. ST trägt die besondere Verantwortung für die Integrität und den Ruf vom Taekwondo in der
Schweiz.
2.2 Die TKD BS ist eine vom ST anerkannte, dem Verband angeschlossene Taekwondo Schule. Wer in
einer von ST anerkannten, dem Verband angeschlossenen Taekwondo Schule den Grad des 8. Kups
erwirbt, wird Aktivmitglied von ST (Art. 4 der Statuten ST). Ab dem 8. Kup (gelber Gürtel) ist jedes Mitglied
verpflichtet, die offizielle und internationale anerkannte Lizenz sowie die Jahresmarke einzulösen.
2.3 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Minderjährige Mitglieder benötigen die
Unterschrift ihrer Eltern.
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3. Mitgliederbeiträge
3.1 Mitgliederbeiträge aller Aktivmitglieder des TKD BS werden über Abonnemente gemäss der
aktuellen Preisliste definiert. Genaue Angaben über Preis und Leistungsangebot entnehmen Sie der
aktuellen Preisliste und dem Trainingsplan der Schule. Diese werden auf der Internetseite der TKD BS
publiziert
3.2 Alle zur verfügung stehende Gönnerbeiträge für Gönnermitglieder des TKD BS werden in der
aktuellen Preisliste aufgeführt.
3.3 Gründungsmitglieder bezahlen den Mitgliederbeitrag entweder über ein Abonnement als
Aktivmitglied, oder über einen Gönnerbeitrag als Gönnermitglied. Gründungsmitglieder übernehmen somit
alle Rechte & Pflichten eines Aktiv-, bzw. eines Gönnermitgliedes.
3.4 Für einen Abowechsel des Mitgliederbeitrages gelten Ziffer 13 und 14 der AGB (Beendigung & Änderung der Vereinsmitgliedschaft).
3.5 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Die Preise gelten gemäss aktuell gültiger
Preisliste, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart. Die Preisliste ist Bestandteil dieser AGB. Allfällige
Preisänderungen bleiben vorbehalten.
4. Abo Kinder
4.1 Kinder werden ab dem Mindestalter von sechs Jahren aufgenommen.
4.2 Erreicht ein Mitglied das 15. Lebensjahr vor dem Ablauf eines bezahlten Abos, so findet ein
Abowechsel statt. Das Mitglied wird automatisch in die Abo-Kategorie «Jugendliche» überführt. Eine entsprechende Vertragsänderung wird seitens der Schule spätestens 1 Monat vor der Änderung schriftlich mitgeteilt. Der neue Mitgliederbeitrag wird erst auf die nachfolgende Rechnungsperiode, also nach dem 15. Geburtstag, angewendet. Im Übrigen gilt Ziffer 3 der AGB TKD BS.
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5. Abo für Studenten und Lehrlinge
5.1 Studenten und/oder Lehrlinge müssen bei der Anmeldung eine Kopie in elektronischer Form (PDF
Scan, Foto) des entsprechenden Studenten- resp. Lehrlingsausweises der Schulleitung per E-Mail
schicken. Zu Beginn des Jahres werden alle Lehrlinge und Studenten per Email aufgefordert, eine
aktuelle Kopie in elektronischer Form ihren Studentenausweis der Schulleitung per Email zuzuschicken.
5.2 Können Erwachsene keinen Studenten- bzw. Lehrlingsausweis mehr vorweisen, so findet ein
Abowechsel in die Kategorie Erwachsene statt.
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6. Geschwisterrabatt
Der Geschwisterrabatt ist nur für Kinder/Geschwister derselben Familie gültig und wird ab dem Zeitpunkt
einer allfälligen Kündigung des zweiten resp. dritten Familienmitgliedes nicht mehr gewährt. Erfolgt die
Kündigung nach der Zahlung der Rechnung des verbleibenden Mitgliedes wird der Differenzbetrag in
einer separaten Rechnung gestellt.
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7. Betriebsordnung, Nutzungsreglemente, Weisungen
Alle Vereinsmitglieder verpflichtet sich, die geltenden Regeln des Dojangs einzuhalten und den
Anweisungen der Schulleitung resp. der Kursleiter:in Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser regeln
kann der Vorstand des TKD BS das fehlbare Mitglied für eine bestimmte Frist vom Training ausschliessen
und bei Wiederholung oder in gravierenden Fällen, vom Verein gemäss Vereins-Statuten ausschliessen.
In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung.
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8. Zahlungsmodalitäten und Zahlungsfristen
8.1 Generell werden Rechnungen per E-Mail zugestellt. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfristen kann ein
Mitglied durch den Vorstand des TKD BS vom Training ausgeschlossen werden.
8.2 Folgende Zahlungsfristen werden angewendet:
– Mitgliederbeiträge von Aktivmitgliedern (Abonnement alle Kategorien und Dauer): vor Beginn der
Trainingsperiode;
– Gönnerbeiträge von Gönnermitgliedern: 30 Tage ab Rechnungstellung;
– Prüfungsgebühren, Budopass, Jahresmitgliedschaft Swiss Taekwondo: im Voraus;
– Allfällige Gebühren, 1. Beitragszahlung für Abonnemente, Produkte (Dobok, Kampfweste, etc.): 10 Tage;
– Private Trainingseinheiten, im Einzelunterricht oder in Gruppen: 10 Tage;
– Alle anderen Leistungen: 30 Tage.
8.3 Entstandene Kosten durch verspätetes Zahlen (Mahngebühren) gehen zu Lasten des Mitgliedes.
8.4 Rechnungsstellung für Trainings-Abos werden abgesehen von der ersten Rechnung nach der
Neuanmeldung vierteljährlich erstellt. Die erste Rechnung erfolgt nach der Neuanmeldung und ist eine
Teilrechnung, welche als pro-rata bis zur nächsten regulären Rechnungsstellung des gewählten Trainings-
Abo berechnet wird. Reguläre Rechnungen für Trainings-Abo erfolgen wie folgt::
– Rechnungen für Jahresabo (Jan-Dez) werden per 1. Dez gestellt
– Rechnungen für Halbjahresabo (Jan-Jun & Jul-Dez) werden per 1. Dez & 1. Jun gestellt
– Rechnungen für 3-Monatsabo (Jan-Mär / Apr-Jun / Jul-Sep / Okt-Dez) werden per 1. Dez / 1. Mär /
1. Jun / 1. Sep gestellt.
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9. Haftung
9.1 Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der TKD BS erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden
infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung der TKD BS
ausgeschlossen.
9.2 Die TKD BS haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, etc.
Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für im Dojang hinterlegte Gegenstände.
9.3 Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
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10. Betriebszeiten
Die TKD BS ist gemäss Trainingsplan der Schule geöffnet. Ausnahmsweise ist sie während der offiziellen
Feiertagen inkl. Basler Fasnacht (Merkblatt Feiertage Basel-Stadt), der offiziellen Basler Schulferien
sowie während eines eventuellen Umbaus, allfälliger Sanierungsarbeiten im Dojang oder aufgrund staatlicher Anordnungen u. Ä. geschlossen. Das Angebot und die Betriebszeiten können sich jederzeit
ändern. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen
besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.
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11. Trainingsstopp
11.1 Nichtbesichtigung der Unterrichte berechtigt weder zur Nichtzahlung noch zur Rückforderung des
Abonnementbeitrages oder eines Teils davon.
11.2 Beim Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Mitgliedschaft für die Dauer von mind. einem
Monat bis max. sechs Monate unterbrochen werden (Trainingsstop). Als wichtige Grunde gelten
beruflicher Auslandaufenthalt, Ferien länger als ein Monat, lang andauernder Krankheit, Folgen eines
Unfalls, Schwangerschaft sowie Militär- und Zivildienst. Es besteht kein Anspruch auf das Trainingsstop.
11.3 Der Antrag wird vor Abwesenheit unter Vorweis einer entsprechenden Bestätigung/ Zeugnis dem
Vorstand des TKD BS gestellt, welcher über eine allfällige Annahme des Antrages entscheidet. Die Dauer
des Trainingsstopps wird in Wochen gerechnet und nach unten gerundet. Die Abrechnung erfolgt auf der
Basis des regulären Preises des Abo pro rata temporis.
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12. Zuwiderhandlungen
12.1 Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Dojang und Verhaltensregeln können das
Aussprechen eines Hausverbots durch den Vorstand des TKD BS zur Folge haben. In diesem Fall besteht
kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags.
12.2 Reparaturen oder Ersatz aufgrund von Beschädigungen von Objekten der TKD BS oder deren
Vermieter, welche durch Mutwilligkeit oder unsachgemässen Umgang eines oder mehrerer Mitglieder
entstehen, sind auf Kosten der fehlbaren Mitglieder zu beseitigen. Bei Zuwiderhandlungen und schweren
Missbrauch bleibt die Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.
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13. Beendigung der Vereinsmitgliedschaft
13.1 Die Mitgliedschaft im TKD BS wird mit der Anmeldung des Mitglieds und der Bestätigung des
Vorstands des TKD BS auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die Dauer des Abos bestimmt die
Rechnungsperiode. Ohne rechtzeitige Kündigung wird das jeweilige Abonnement um die entsprechende
Periode automatisch verlängert.
13.2 Der Mitgliedschaft im TKD BS kann jederzeit durch eine schriftliche Kündigung auf Ende der
Rechnungsperiode beendet werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
13.3 Eine vorzeitige Vertragsbeendigung kann nur in Härtefällen (länger andauernder Krankheit, Unfall
oder bei definitivem Domizilwechsel aus dem Trainingsrayon der TKD BS (>50 Kilometer)) erfolgen. Der
Vorstand des TKD BS kann in diesen Fällen bei Rechnungsperioden von 6 Monaten und effektiv
bezahlten Rechnungen eine entsprechenden Rückerstattungen gewähren, wobei kein Anspruch darauf
besteht. Das schriftliche Rückerstattungsgesuch und die notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis,
Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. müssen bis spätestens einen Monat vor
dem Ablauf der Rechnungsperiode dem Vorstand des TKD BS eingereicht werden. Die Rückerstattung
wird wie folgt berechnet:
– Im 1. bis 2. Monat: Rückerstattung = 40 %*
– Im 3. bis 4. Monat: Rückerstattung = 30 %*
– Ab 5. Monat: keine Rückerstattung
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14. Änderung der Vereinsmitgliedschaft
14.1 vorgenommen.
Änderungen der Mitgliedschaft im TKD BS, inklusive des Abowechsels, werden schriftlich
14.2 Die TKD BS behält sich das Recht vor, die AGB einseitig zu ändern. In diesem Fall informiert sie alle Mitglieder über die Änderung, welche ohne Gegenmeldung der Mitglieder als angenommen gelten.
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15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Basel-Stadt.